Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Nutzen Sie gern direkt unser Online-Formular. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch (siehe Kontakt) per Mail oder persönlich vor Ort in unserer Praxis in Eutritzsch - täglich von 8:00 bis 15:30.
Oftmals müssen Sie jedoch mit Wartezeiten rechnen.
Zur leichteren Planung sind deshalb einige Informationen wichtig für uns:
- Welche Praxis bevorzugen Sie?
- Probstheida oder Eutritzsch?
- Welches Heilmittel ist verordnet?
- Können Sie in die Praxis kommen oder benötigen Sie einen Hausbesuch?
- An welchen Tagen können Sie zu welchen Zeiten eine Behandlung wahrnehmen?
- Bitte geben Sie immer eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme an.
Wie lange muss ich auf einen Termin warten?
Die Wartezeit ist, je nach Fachbereich und Ihren Terminmöglichkeiten, unterschiedlich lang.
Im späten Nachmittagsbereich sind unsere Kapazitäten zurzeit leider sehr begrenzt.
Was muss ich zu meinem ersten Termin mitbringen?
Zu Ihrer ersten Behandlung bringen Sie, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen, wie Arztberichte, Therapieberichte, Röntgenbilder, etc. mit.
Bei motorischen oder neurologischen Erkrankungen bringen Sie bitte ein bis zwei Handtücher mit.
Kinder sollten bequeme Kleidung und Stoppersocken tragen, um sich gut bewegen zu können.
Wie erhalte ich ein Rezept für Ergotherapie?
Rezepte bzw. Heilmittelverordnungen werden durch den behandelnden Haus- oder Facharzt ausgestellt.
Wo kann ich an der Praxis parken?
In der Praxis Eutritzsch Zentrum stehen Ihnen Parkplätze in der Rewe-Tiefgarage zur Verfügung. Die Dauer der kostenlosen Nutzung beträgt 60 Minuten. In der Praxis Franzosenallee stehen Ihnen Parkplätze im Bereich des Sonnenparks kostenlos zur Verfügung.
Gibt es auch die Möglichkeit von Hausbesuchen?
Ja. Dieser muss, durch den Arzt, auf dem Rezept verordnet werden.
Habe ich einen festen Therapeuten?
Ja, Sie haben einen festen Therapeuten, damit sich Kontinuität und Vertrauen im Kontakt bilden können. In Krankheitsfällen oder Urlaub werden Sie – falls möglich und gewünscht – vertreten.
Wie sieht ein Rezept aus?
Hier finden Sie einen Link zum Verordnungsformular der kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Wie viele Einheiten ein Rezept umfasst, ergibt sich aus der Diagnose und der Entscheidung des behandelnden Arztes.
Die Länge einer Einheit unterscheidet sich je nach angegebener Leistung auf der Verordnung.
Hier eine Übersicht:
Sensomotorisch-perzeptiv – 45 Minuten
Psychisch-funktionell – 60 Minuten
Motorisch-funktionell – 30 Minuten
Hirnleistungstraining – 30 Minuten
Blankoverordnung – individuell
Jede Heilmittelverordnung muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Danach verliert sie ihre Gültigkeit.
Wie läuft die erste Behandlung ab?
Die erste ergotherapeutische Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch. Dabei werden Ihre Ressourcen, Herausforderungen und aktuellen Beschwerden erfasst. Anschließend besprechen wir Ihre persönlichen Ziele und erstellen gemeinsam einen individuellen Therapieplan, der auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Bei Kindern findet der erste Termin in der Regel ohne das Kind statt, damit Eltern und Therapeut die Möglichkeit haben, in einem geschützten Rahmen offen über Anliegen, Beobachtungen und Ziele zu sprechen.
Muss ich die Behandlung selber zahlen?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt die Behandlungskosten Ihre Krankenkasse. Sie leisten jedoch die gesetzliche Zuzahlung. Bei Privat-Versicherten kann ein Vorschießen der Kosten nötig sein, was Sie dann von Ihrer Kasse zurück erhalten.
Kinder und Jugendliche bis zum Vollendeten 18. Lebensjahr zahlen nichts. Ebenso Verordnungen der Berufsgenossenschaft.
Was bedeutet Zuzahlung?
Für Heilmittel beträgt die gesetzlich geregelte Zuzahlung 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 Euro je Verordnung. Diesen Teil tragen Sie, wenn Sie nicht durch ihre Krankenkasse davon befreit sind.
Wie erhalte ich eine Zuzahlungsbefreiung?
Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende den über der Belastungsgrenze liegenden Betrag erstatten lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %.Kontaktieren Sie hierzu gerne Ihre Krankenkasse.
Was passiert, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?
Falls Sie krank oder am Therapietag verhindert sind, bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vor Beginn der Therapie abzusagen. Falls Sie nicht oder nur kurzfristig ohne einen triftigen Grund absagen, sind wir leider gezwungen, Ihnen die Kosten für die Sitzung privat in Rechnung zu stellen. Aktuell beträgt dies pauschal 60€.
Bereit für den nächsten Schritt?
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin - wir freuen uns auf Sie!
Praxis Eutritzsch
Delitzscher Str. 68
04129 Leipzig
0341/2316150
Praxis Probstheida
Franzosenallee 8
04289 Leipzig
0341/86385946
